1.1 Die Grundrechte
Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Was steht in der Verfassung?
In der Verfassung steht, wie der Staat funktionieren soll. Sie beschreibt, welche Organe es gibt und was sie tun sollen und dürfen, vor allem die Regierung und das Parlament. Außerdem bestimmen viele Verfassungen, welche Rechte die Staatsbürger haben, also die Menschen, die zu dem Staat gehören.
Was ist ein Parlament?
Ein Parlament ist eine Volksvertretung. In ihm sitzen die Politiker, die dazu vom Volk gewählt worden sind. Diese Politiker heißen Abgeordnete oder Mitglieder des Parlaments. „Parlament“ kommt vom französischen Wort für Reden.
In einer Demokratie entscheidet meist das Parlament über die wichtigsten Dinge im Staat. Es beschließt die Gesetze, das sind die Regeln, an die sich alle halten müssen. Ein Parlament entscheidet außerdem über den Haushalt: Das ist eine Liste von allen Einnahmen und Ausgaben des Staates.
Deutscher Bundestag; Blick in den Plenarsaal, Foto: Steffen Prößdorf
Aufgabe 1: Löse das folgende Kreuzworträtsel (hier zum Link)
Literatur:- Klexikon
- Bundeszentrale für politische Bildung